Polizeikontrolle: Rücklicht und Blinker. Wer weiß was??
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SucheHallo. Ich bin gerade von der technischen Kontrolleinheit Motorrad gefickt worden. Unter anderem wurden meine Kellermann Rück-/Bremslichter beanstandet. Der Abstand zum Hinterrad (also Motorradende) wäre zu groß. Laut Aussage des netten Wachtmeisters darf der Blinker/ das Rücklicht maximal 300 mm vom hinteren Ende entfernt sein. Das habe ich a) noch nie gehört und b) kann ich auch keine Vorschrift dazu finden. Darüber hinaus hat der TÜV das beim Heckumbau nicht beanstandet. Weiß da jemand mehr? Und nochwas: Ich hab einen seitlichen Kennzeichenhalter und über dem Kennzeichen ist die Kennzeichenbeleuchtung und der Reflektor. Das sei ebenfalls unzulässig - der Reflektor muss mittig sitzen. Auch da hat mir damals der TÜV gesagt das wäre in Ordnung mit dem Reflektor über dem seitlichen Kennzeichenhalter???
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm
Nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden zueinander 560 mm
mehr Info unter Stvzo §49a Lichttechnische Einrichtungen und § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger
Ich glaube ab EZ 1.1.87 gilt die 93/92 EWG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Musst dich mal belesen.... oder hier kennt sich schon jemand aus
Nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden zueinander 560 mm
mehr Info unter Stvzo §49a Lichttechnische Einrichtungen und § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger
Ich glaube ab EZ 1.1.87 gilt die 93/92 EWG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Musst dich mal belesen.... oder hier kennt sich schon jemand aus

Die Fragen solltest du lieber in TechnikLight stellen und nicht im Thema Vorstellungen.
Hier gucken die wissenden nicht unbedingt rein.
In TechnikLight könntest du eher etwas dazu gesagt bekommen.
Hier gucken die wissenden nicht unbedingt rein.

In TechnikLight könntest du eher etwas dazu gesagt bekommen.
Jau, den Rückstrahler bemängelt der TÜV bei mir jeeeeeeedes Mal. Ich lass den aber auch am seitl. Kennzeichenhalter kleben. Bei meinem Heck weiß ich sowieso nicht, wohin damit. 
Glaub Du hast nen Cop mit Menstruationsproblemen ab gekriegt.

Glaub Du hast nen Cop mit Menstruationsproblemen ab gekriegt.

@Andi,
das was du schreibst ist zwar richtig aber das ist der Abstand der Blinker zueinander.
DaMartl sucht aber eine Vorschrift wie weit die hinteren Blinker nach vorne versetzt sein dürfen.
"Wenn ich das richtig verstanden habe!"
Es geht wohl darum aus welchem Winkel man die Blinker der jeweils anderen Seite noch sehen kann. (Ähnlich wie beim seitlichen Kennzeichenhalter)
Dazu habe ich auch noch nichts gefunden!
Flyer Motorradänderungen TÜV Hanse
das was du schreibst ist zwar richtig aber das ist der Abstand der Blinker zueinander.
DaMartl sucht aber eine Vorschrift wie weit die hinteren Blinker nach vorne versetzt sein dürfen.
"Wenn ich das richtig verstanden habe!"
Es geht wohl darum aus welchem Winkel man die Blinker der jeweils anderen Seite noch sehen kann. (Ähnlich wie beim seitlichen Kennzeichenhalter)
Dazu habe ich auch noch nichts gefunden!
Flyer Motorradänderungen TÜV Hanse
Das dumme ist, das die StVO und die EU Richtlinien und das wo nach
und
gehen nicht übereinstimmen. Hat deine Mopette eine E-Zulassung, das steht unten rechts im Fahrzeugschein. Sind die EU Vorschriften bindend, wenn nicht, Kann der Waldmeister die StVO als Mass der Dinge zitieren. In jedem Fall ist der Rückstrahler mittig hässlich, aber Pflicht. Zur Entfernung vom Fahrzeugende steht tatsächlich nichts konkretes in den Papieren von TÜV und Dekra, auch nicht in der StVO, aber für seitlich angebrachte Richtungsanzeiger gibt's einen Passus zur geometrischen Sichtbarkeit.
Das Knöllchen wird ich erst mal nicht zahlen und auf die schriftliche Begründung warten, zumindest was die Blinker betrifft und insbesondere dann, wenn du dein Schatz so beim TÜV hattest.
Deshalb hab ich immer mein Smartphone mit allen Dateien zu meinem BO sowie den Kommentaren von TÜV und Dekra im Speicher mit!
Erleichtert die Diskussion mit der Rennleitung ungemein. 

und
gehen nicht übereinstimmen. Hat deine Mopette eine E-Zulassung, das steht unten rechts im Fahrzeugschein. Sind die EU Vorschriften bindend, wenn nicht, Kann der Waldmeister die StVO als Mass der Dinge zitieren. In jedem Fall ist der Rückstrahler mittig hässlich, aber Pflicht. Zur Entfernung vom Fahrzeugende steht tatsächlich nichts konkretes in den Papieren von TÜV und Dekra, auch nicht in der StVO, aber für seitlich angebrachte Richtungsanzeiger gibt's einen Passus zur geometrischen Sichtbarkeit. Das Knöllchen wird ich erst mal nicht zahlen und auf die schriftliche Begründung warten, zumindest was die Blinker betrifft und insbesondere dann, wenn du dein Schatz so beim TÜV hattest.
Deshalb hab ich immer mein Smartphone mit allen Dateien zu meinem BO sowie den Kommentaren von TÜV und Dekra im Speicher mit!
Erleichtert die Diskussion mit der Rennleitung ungemein. 


