Grundsätzlich sind Homologationen innerhalb der EU in allen Mitgliedsstaaten gültig...
Also eigentlich kein Problem. Allerdings muss er beachten, dass wenn die Anlage trotz "E" zu laut ist, so ist er nach nationalem Recht dazu verpflichtet diesen Zustand zu beheben...
Sprich, dass Problem mit der evtl erhöhten Lautstärke und dem TÜV muss er selber ausbaden...
Zudem könnte es noch Probleme mit der nationalen Abgasuntersuchung geben je nach Baujahr und ob ein Kat an Board sein muss oder nicht, dass könnte noch Ärger bedeuten was in anderen Ländern nach dem dort geltenden nationalem Recht unproblematisch wäre...
Hatte dazu aber auch schon was im Forum geschrieben im Ordner VN900 zum Thema AU und Zubehörauspuffanlagen, ist noch relativ weit oben.
Dummkopf, Naivling, ................... Maga, hat da was gemacht was er so lieber hätte sein lassen sollen
@Jörg,
Anlage muss er so nicht eintragen da sie eine E.-Nr. hat!
Und dann kommt es auf die Wachtmeister drauf an wo er unterwegs ist, in manchen Gegenden interessiert Sie dieser komische Hebel nicht und wiederum in anderen Gegenden machen Sie ein Riesenproblem daraus.
Wenn er also auf Nummer sicher gehen will, sollte er versuchen den Hebel einzutragen.
Ich habe mich aus diesem Thema zurückgezogen, da einige Sachen an mich herangekommen sind und vor allem hier im öffentlichen Bereich des Forums.
Die Anlage ist top, weiß gar nicht mehr wie Luigi die Preise aktuell hält, der alte Fuchs
Viel Erfolg.
Edit: Hat der Fuchs kurz mal die Preise um 45% angehoben, klar hat ja gesehen, dass die Dinger gehen wie warme Semmeln.............................
Erst einmal möchte ich mich für diese tollen Infos bedanken.....
Nun kommt für mich folgende Frage auf, wenn diese Auspuffanlage ein E Nr. hat. Muss diese ja auch nicht eingetragen werden.... Dieser Hebel ist ja ein fester Bestandteil der Auspuffanlage, auch dieser muss doch nicht eingetragen werden.......
Oder aber habe ich einen Denkfehler.....
Ganz einfach Jungs, ich hab damals meine Erfahrungen und Recherchen sehr gerne geteilt und auch zur Verfügung gestellt, was ich im Nachhinein besser nicht gemacht hätte, weil sich einer oder einige nicht korrekt verhalten hat und sich gewisse Sachen verselbststäntigt haben.
Nach dem letztjährigen Bikertreffen am Faaker See, wo verschiedene Bikeschmiden und Hersteller vertreten sind, habe ich einiges von meinen Freunden zu hören bekommen. Ein Bike welches bei irgendeiner Wahl unter die ersten drei kam hat auch die MCJ dran gehabt. Es haben sich einige über das Bike und die Anlage erkundigt und dann kam eins zum anderen.........
Auf jeden Fall war das naiv von mir, zu denken, dass Ganze lasse sich überschauen und alle würden vertraulich mit gewissen Sachen umgehen.
Die Preise sind deswegen angehoben weil die jeweilige Typenspezifische E-Prüfzeichen-Eintragungsfreisache dabei is. Das war vor einiger Zeit noch extra zu ordern und bezahlen.
Somit einfach kaufen, dranschrauben und fahren. Bei Kontrollen den Wisch herzeigen und dann darf es keine Probleme geben (sofern die Anlage auf "zu" steht)
Warum sollte sowas nicht akzeptiert werden? Bei allen anderen E-Auspuffanlagwn bekommt man auch nur einen Zettel dazu. Ich hatte noch nie Probleme. Warum auch? Der Auspuff weist Original ein genietetes E-Prüfzeichen auf und Kopien der Unterlagen gibts auch.
Preislich is das ne andere Sache wo die Mehrkosten herkommen.
@Bam: Es wurde scheinbar von irgendjemand ein Dokument einer deutschen Firma freigiebig rumgereicht dass die Anlage inclusive Verstellhebel legalisiert. Soweit ich mich erinnere (ich kann aber jetzt falsch liegen) war das aber auch nur eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Deswegen wurde der Thread auch ins nichtöffentliche Forum verlegt. Das wäre meine einzige Erklärung.
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